Freiheit statt Überwachung!

Pressemitteilung der Jusos Karlsruhe
Karlsruhe, 19. März 2008

Freiheit statt Überwachung!

Jusos Karlsruhe begrüßen Urteil des Verfassungsgerichts zur
Vorratsdatenspeicherung

Die Jusos Karlsruhe begrüßen das heute vom Bundesverfassungsgericht
verkündete Urteil, den Zugriff auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung
anfallenden Daten stark einzuschränken.
„Dies war ein notwendiger Schritt, die Freiheit und informationelle
Selbstbestimmung der Bürger sicherzustellen. Wir sind zuversichtlich, dass das
endgültige Urteil zu dem Gesetz entsprechend ausfallen wird“, so der Juso-
Kreisvorsitzende Stefan Volz.
Durch das heute verkündete Urteil reagiert das Verfassungsgericht auf den
Eilantrag, das seit Jahresbeginn gültige Gesetz, welches eine halbjährige
Speicherung aller Telefon- und Internet-Verbindungsdaten vorsieht, vorläufig
auszusetzen. Die Jusos Karlsruhe bedauern, dass das Gericht die Speicherung
damit nicht direkt verhindert hat, teilen jedoch die Einschätzung, dass der Zugriff
auf die erhobenen Daten einen massiven und nicht rückgängig zu machenden
Eingriff in die Grundrechte der überwachten Bürger darstellt.
Das Gericht hat heute einmal wieder die Grundrechte der Bürger, gerade im
digitalen Raum, vor der Überwachungswut mancher Politiker geschützt. Nach den
Urteilen zu Rasterfahndung, Online-Durchsuchung, automatischer
Kennzeichenerfassung und jetzt Vorratsdatenspeicherung fragen sich die Jusos, ob
die dafür zuständigen Politiker tatsächlich zur gewissenhaften Abwägung von
Freiheit und Sicherheit, und damit zum formulieren verfassungskonformer
Gesetze, in der Lage sind.